Unser Qualitätsnachweis Die DIN EN 1090-2
Bitte beachten Sie die nachstehenden, wichtigen Informationen bezüglich tragender Bauteile. Die Bauroduktverordnung verpflichtet den Hersteller zur CE- Kennzeichnung seiner Produkte gemäß der nachstehenden harmonisierten Norm.
Nur derart gekennzeichnete Produkte dürfen entweder direkt verwendet, in Tragwerken eingebaut oder in Verbundtragwerken aus Stahl und Beton verwendet werden.
Die CE- Kennzeichnung kann vornehmen wer seine "Werkseigene Produktionskontrolle" zertifizieren hat lassen.
Seit 01.01.2011 kann nach DIN EN 1090 gearbeitet werden. Ab dem 01.07.2014 ist es die einzige Möglichkeit, tragende Stahl- und Aluminiumbauteile innerhalb der EU in Verkehr zu bringen.
Für den Bereich „tragende Stahl- und Aluminiumbauteile" gilt EN 1090-1/EN 1090/2.
Unser Betrieb ist zertifiziert nach DIN EN 1090 EXC 1/EXC 2.
Tragende Bauteile im geregelten Bereich sind z.B.
EXC 1: Treppen und Geländer in Wohngebäuden, Vordächer, Carports, Balkone
EXC 2: Treppen und Geländer ,nicht in Wohngebäuden,